Der Reinheimer Kreis hat sich, unter Leitung seines Ortsbeirates (Rolf Johann), mit der Erbacher Straße in Spachbrücken befasst. Man teilt die Meinung des Ortsvorstehers (Günter Göckel), dass die Verweigerung der Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Km/h, nicht hinzunehmen ist. Man ist sehr erfreut, dass dies von allen Ortsbeiräten, unabhängig ihrer Parteizugehörigkeit, so gesehen wird und der Ortsbeirat geschlossen hinter dieser Ansicht steht.
Da es sich bei der Erbacher Straße um eine Durchgangsstraße handelt, dürfen nach §45 Abs. 9 StVO „Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht“. Laut Einschätzung der Polizeidirektion kann dort aufgrund der Fahrbahnverengung nun nicht mehr 50 gefahren werden, wodurch keine Gefahrenlage mehr bestehe. Jedoch folgt daraus auch, dass T30 keine (wesentliche) Beschränkung des fließenden Verkehrs nach §45 darstellte.
Der Reinheimer Kreis plant deshalb einen Antrag im Parlament, der den Magistrat bittet zu prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, „Strecke 30“ einzuführen. Ein Streckenabschnitt mit T30 (Rundes Schild) ist auch an Durchgangsstraßen möglich. Dieser sollte aus Sicht des RK von der Hausnummer 32 bis zur Kreuzung Pfarrberg erfolgen. Dabei helfen könnte der Fußgängerüberweg zur Schule hin, da die „Strecke 30 - Regelung“ genau in solchen Fällen zur Anwendung kommen kann.
Die durch die Straßenverengung implizierte Geschwindigkeit ausdrücklich anzuordnen hat zwei wesentliche Gründe: Es wird verhindert, dass sich manche über die örtlichen Gegebenheiten hinwegsetzen und mit 50 Km/h durch den Ort rasen und Navigationsgeräte werden ihre Besitzer tendenziell öfter über die Umgehungsstraße leiten und die Fahrzeit durch Spachbrücken nicht fälschlicher Weise auf Basis der 50 Km/h berechnen.
Wir werden nichts unversucht lassen und haben noch lange nicht aufgegeben, so Rolf Johann.