Antrag zu TOP 5 „Neubebauung des städtischen Grundstücks ´Teichweg 17´ in Reinheim auf Grundlage des HH-Beschlusses 0862/2017/VV-01“
der Sitzung vom 27.11.2018
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, das Gebäude Teichweg 17 so bald wie möglich abzubrechen, um den Weg für einen Neubau frei zu machen. Der Magistrat wird gebeten, dazu bis spätestens zum 30.06.2019 eine Kostenschätzung vorzulegen. Er wird beauftragt, bis zu diesem Stichtag Zuschussmöglichkeiten aus öffentlichen Kassen für den sozialen Wohnungsbau zu prüfen und dem Bauausschuss zu berichten.
Begründung:
Das städtische Gebäude Teichweg 17 diente als Notunterkunft für wohnungslose Menschen, bis die Brandstelle im November 2016 vom Schornsteinfeger geschlossen wurde. Es ist in einem desolaten Zustand. Deshalb geht an einem Totalabrss kein Weg vorbei. Private oder auch in öffentlicher Hand liegende Bauträger sind nicht gewillt, die Kosten des Abrisses zu tragen, weil dadurch ein Neubauprojekt an dieser Stelle unwirtschaftlich wird. Um weiteren Schaden durch Verzug von Reinheim abzuwenden, ist ein Abriss oder die Erstattung der Abrisskosten durch die Stadt Reinheim unabwendbar. Soweit möglich soll die Chance genutzt werden, dringend benötigte Sozialwohnungen für bedürftige Menschen und vor allem für bedürftige Familien zu schaffen.