Menschen mit Behinderungen, Aktionsplan für Reinheim

Antrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit   Behinderungen

Aktionsplan für Reinheim

 

Die Stadtverordnetenversammlung Reinheim möge beschließen:

 

Die Stadtverwaltung Reinheim wird aufgefordert, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Reinheim zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Dabei sind Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände (insbesondere die Arbeiterwohlfahrt und die Reinheimer Bürgergemeinschaft für Behinderte) zu beteiligen. Die kommunalen Handlungsfelder zur Umsetzung der UN-Konvention sind zusammen mit den Betroffenen festzulegen.

 

Im Rahmen einer Anhörung sollen zunächst die Betroffenen einen Ist-Soll-Vergleich hinsichtlich der Anforderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen an Reinheim vornehmen. Hiernach ist im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Menschen mit Behinderungen und Stadtverordneten bis zum 31.03.2015 ein Aktionsplan mit klaren Aufgabenbeschreibungen, Fristen und Verantwortlichkeiten zu erstellen.

 

Der Aktionsplan ist der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens zum 30.04.2015 zur Befassung vorzulegen.

 

Eine halbjährlich tagende Steuerungsrunde, bestehend aus Menschen mit Behinderungen, der Verwaltung und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung soll die Fortschritte bei der Umsetzung prüfen und den Aktionsplan ggf. fortschreiben oder verändern.

 

Im Aktionsplan ist festzulegen, wann die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans berichtet.

 

Beispielhaft sind folgende Handlungsfelder und Einzelpunkte bei der Erstellung des Aktionsplanes zu prüfen:

 

Barrierefreiheit

 

  • Alle kommunalen und öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kita, Krippe, Rathaus, andere städtische Gebäude, Mehrzweck- und Bürgerhallen, Schwimmbad, Bücherei, JUCASINO, Jugendzentrum) sind auf ihre Barrierefreiheit hin zu überprüfen. Maßnahmen zur Schaffung von barrierearmen, kostengünstigen Lösungen sind kurzfristig zu realisieren. Langfristige Maßnahmen zur vollständigen Schaffung von Barrierefreiheit sind in die Investitionsplanung aufzunehmen.
  • Die Internetpräsenz www.reinheim.de ist vollständig barrierefrei zu gestalten.
  • Informationsbroschüren und Formulare sind in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe in leichter Sprache, mit kontrastreichem Design und lesbaren, großen Schriften zu gestalten.
  • Zu prüfen ist, ob in Reinheim ausreichend viele öffentliche Toiletten bestehen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob genug behindertengerechte Toiletten vorhanden sind.
  • Zu prüfen ist, ob in Reinheim genug barrierefreier Wohnraum vorhanden ist und welche Möglichkeiten bestehen, auf das Angebot an barrierefreiem Wohnraum Einfluss zu nehmen.

 

Öffentliche Dienstleistungen

 

  • Alle öffentlichen Dienstleistungen sind auf ihre Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen hin zu überprüfen.

 

Bewusstseinsbildung mit Vereinen und Unternehmen

 

  • Mit den Vereinen in Reinheim sind freiwillige Vereinbarungen darüber zu treffen, wie die jeweiligen Angebote noch besser für Menschen mit Behinderungen geöffnet werden können. Hierüber soll die Verwaltung mit den Vereinen ins Gespräch kommen.
  • Mit der kommunalen Wirtschaft soll insbesondere über den barrierefreien Zugang zum Einzelhandel und zu Gaststätten gesprochen werden.
  • Die Gesundheitswirtschaft in Reinheim soll angeregt werden, den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen, Physio- und Ergotherapiepraxen usw. zu überprüfen und ggf. zu verbessern.

 

Politische Beteiligung

 

  • Es soll geprüft werden, wie sichergestellt werden kann, dass Menschen mit Behinderung in alle sie betreffenden Entscheidungen einbezogen werden.

 

Begründung:

 

Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland verpflichtet, die in der Konvention aufgeführten Rechte der betroffenen Personengruppen zu sichern und zu verwirklichen. Im März 2009 trat die Konvention auch in Deutschland in Kraft. Damit sind alle staatlichen Ebenen in Deutschland verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihrem Wirkungsfeld zu achten und zu gewährleisten.

 

Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Konvention sind in mehreren Bundesländern und anderen Gebietskörperschaften ebenfalls bereits in Arbeit. Mit dem vorliegenden Antrag wird bezweckt, auch in Reinheim einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention zu erarbeiten. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Zusammenarbeit mit den Betroffenen gelegt werden. Ziel muss sein, langfristige und teure Maßnahmen zu identifizieren und kurzfristig finanzierbare Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen. Dabei geht es weniger darum, ein abschließendes und sehr umfängliches Dokument mit vielen Detailregelungen zu schaffen. Vielmehr sollen Defizite und entsprechende Lösungen möglichst konkret identifiziert werden. Später kann der Plan dann immer noch erweitert werden.

Menschen mit Behinderungen machen bundesweit ca. 10% der Bevölkerung aus. Angesichts des demographischen Wandels wird der betroffene Personenkreis noch wachsen. Viele Maßnahmen sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern z.B. auch für Mütter mit Kinderwagen oder ältere Menschen mit Schwierigkeiten beim Gehen sehr hilfreich. Für Reinheim bietet die umfassende Schaffung von behindertengerechten Lösungen Chancen hinsichtlich der Attraktivität als Wohnort für ältere Menschen.

Wolfgang Krenzer

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