Unsere Vorschläge zu Änderung der Geschäftsordnung

 

1.    Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte der Stadtverordneten

§ 4:
Zuerst kommt der einzelne Stadtverordnete, dann erst die Fraktion:

siehe auch Hessische Gemeinde Ordnung (HGO)!

§§ 6  und  §7
•    Regelung eines klaren zeitlichen Ablaufes im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung, der gewährleistet, dass die ehrenamtlichen Stadtverordneten ausreichend Zeit haben, sich auf die Sitzungen umfassend vorzubereiten. Das war bislang oft nicht der Fall.
•    Die Ladung zur StaVo muss alle Unterlagen enthalten, denn nur dann ist es möglich, sich umfassend zu informieren und gut vorbereitet zu entscheiden.
•    Auswahlmöglichkeit digital oder Papier oder dazwischen. Bislang vom StVV strikt verweigert. Die Bedürfnisse der Stadtverordneten, der Vertretung der Reinheimer Bevölkerung aber muss hier im Vordergrund stehen und nicht die Bedürfnisse der Verwaltung. Die selbstverständlich auch berücksichtigt werden müssen, aber eben erst in zweiter Linie.

§ 30 Niederschrift
•    Zuleitung Niederschrift an alle Stadtverordneten binnen acht Tagen
•    Veröffentlichung der Unterlagen der StaVo, die ohnehin öffentlich sind, auf der Homepage der Stadt
•    Klarstellung, das Einwendungen gegen die Niederschrift eine Mindestvorlaufzeit von 14 Tagen haben müssen.

§ 38 Arbeitsunterlagen
•    Alle Dokumente des Ortsrechts werden vollständig und gesammelt in das Ratsinfosystem eingestellt.
•    Alle Veränderungen des Ortsrechts werden den Stadtverordneten innerhalb einer Woche zugeleitet.
•    Stadtverordneten werden stets elektronisch informiert, wenn etwas ins Ratsinfosystem eingestellt worden ist.

Anhang zur GO
Alle Stadtverordneten erhalten die Ergebnis-Niederschrift der Magistratssitzung.

2.    Emanzipation der Stadtverordnetenversammlung /Stärkung der Kontrollrechte und Kontrollmöglichkeiten

§ 5: Präsidium:
§ 6 Ältestenrat:
Klarstellung, dass der Stadtverordnetenvorsteher sich nicht nur nach der HGO richten muss, sondern auch nach den Wünschen (der Mehrheit) der StaVo richten!

§6 Ältestenrat:
Tagesordnung gemeinsam festlegen. HGO lässt das zu. Spricht Aufgabe ausdrücklich zu. Aber was hält den StVV davon ab, das kooperativ zu lösen statt konfrontativ?

§7 Einberufung der Sitzungen:
Bisher habe die Stadtverordneten keine Möglichkeit, selbst die Einberufung einer Sitzung zu veranlassen. Das ändern wir jetzt. Auch hier wäre Kooperation des StVV sinnvoll und hilfreich.

§9 Öffentlichkeit
StaVo muss beraten können, ob Inhalte einer nicht-öffentlichen Sitzung vielleicht auch unabhängig von der rechtlichen Situation nicht veröffentlicht werden sollen. Wer entscheidet bislang darüber und wer kontrolliert das?
§ 13 Teilnahme Magistrat (Dank an die CDU)
Herstellung der Fairness in der Debatte;
endlich Möglichkeit, auf den Bürgermeister zu antworten. Verfahren gibt es in ähnlicher Form bereits im Kreistag.

§ 20 Redezeit
Festlegung Rederecht von 30 Minuten für jede Fraktion in der Haushaltsdebatte.

§ 24 Anfragen
•    Klarstellung Unterscheidung Fragen in der Debatte und Gesonderte Anfragen, die in der Stadtverordnetenversammlung beraten werden sollen.
•    Einführung 14-Tages-Frist zur Beantwortung der Gesonderten Anfragen durch den Magistrat und zur Information an alle Stadtverordneten.

§ 25 Fragestunde
Einführung einer Fragestunde für aktuelle Themen

§§ 31ff. Ausschüsse
Aufwertung und Stärkung der Ausschüsse durch
•    Ausdrückliche Aufnahme des Rechts, betroffene Bürger und Sachverständige zu hören.
•    Berechtigung der Ausschüsse, kommunalpolitische Themen zu beraten, die dem Ausschuss nicht überwiesen sind, die aber in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
•    Jede Fraktion kann beantragen, einen Ausschuss einzuberufen.
•    § 33 Eingaben von Bürgern (DKP!) an die StaVo werden ermöglicht. Sie gehen direkt in die Ausschüsse, Stellungnahme Magistrat wird angefordert.

3.    Stärkung und Erweiterung der Bürgerbeteiligung

§§ 15, 33, 35
Aufwertung und Stärkung der Ortsbeiräte
•    Sie werden zu allen Sitzungen der StaVo und der Ausschüsse eingeladen. Sie müssen gehört werden und können Vorschläge machen.

•    Eingaben von Bürgern (DKP!) an die StaVo werden ermöglicht. Sie gehen direkt in die Ausschüsse, Stellungnahme Magistrat wird angefordert.

§ 30
Veröffentlichung der Unterlagen der StaVo, die ohnehin öffentlich sind, auf der Homepage der Stadt

§ 31 Ausschüsse
Recht der Bürger, vor Eintritt in die TO der Ausschüsse Fragen an die anwesenden Mandatsträger zu stellen. (DKP!)

4.    Klarstellungen

§20 Redezeit usw.
•    Rederecht des Stadtverordnetenvorstehers
•    Nichtgeltung der individuellen Redezeitbegrenzung in der Haushaltsdebatte

§ 27 Ordnungsruf
Ausschluss aus der Sitzung nach zweiter Mahnung mit Hinweis, dass der dritte Ordnungsruf den Ausschluss bedeutet.

In der GO leider nicht regelbar:
•    Veröffentlichung aller Unterlagen soweit rechtlich zulässig
•    Gleichstellung aller Stadtverordneten: Hess. Landtag!

Wolfgang Krenzer

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