In Reinheim könnte es schnell und einfach an vielen Stellen freies WLAN geben. Das ist das Ergebnis einer Veranstaltung des Reinheimer Kreises, bei dem zwei junge Fachleute von Freifunk Darmstadt zu Gast waren. Den interessierten Gästen erläuterten sie anschaulich, wie mithilfe der Initiative ein freies WLAN-Netz in Reinheim leicht und kostengünstig eingerichtet werden kann.
Was ist Freifunk?
Freifunk ist eine gemeinnützige Organisation, die nicht kommerziell arbeitet und ehrenamtlich bei der Errichtung solcher WLAN-Infrastrukturen hilft, um möglichst vielen Menschen den Zugang zum Internet und zur digitalen Welt zu ermöglichen. Die Hotspots von Freifunk sind im Gegensatz zu anderen Anbietern sofort ohne Passwort und ohne Anmeldung benutzbar.
Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Udo Stumpf (Reinheimer Kreis) machte deutlich, dass jede und jeder, also auch Privatleute, genauso wie Kommunen oder Gewerbetreibende mit Freifunk in voller rechtlicher Absicherung teilnehmen können. Sie würden lediglich einen kleinen Teil der „Bandbreite“ ihres eigenen Internetanschlusses einsetzen, den sie selbst nicht bemerken, und damit Reinheim als Einkaufsstadt und als Wirtschaftsstandort attraktiver machen.
Störerhaftung
Die Störerhaftung, oder genauer genommen die WLAN-Störerhaftung, ist ein rechtliches Konstrukt, welches den Betreiber eines offenen WLAN-Hotspots automatisch für die Rechtsvergehen seiner Nutzer haftbar macht. Ob diese Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist, ist aktuell stark umstritten. Bei Freifunk Darmstadt wird der Datenverkehr der Nutzer nicht direkt am Anschluss des Routerbetreibers ins Internet geleitet, sondern zunächst über das VPN gebündelt und an den Internetanschluss von Freifunk geleitet. So fällt der Verkehr der Nutzer nicht auf den Betreiber des Hotspots zurück. Der Ausleitungsstandort ist dabei jederzeit in Deutschland. Für Freifunk-Initiativen wie auch für kommerzielle Hotspot-Anbieter gilt dabei das Providerprivileg nach §7(2) und §§8 bis 10 TMG; damit sind sie von der Störerhaftung ausgenommen.
Laut den Vertretern von Freifunk ist bei der Darmstädter Initiative bislang auch noch keine Klage eingegangen.
Funktionsweise
Freifunk bietet ein Softwarepaket für das Betriebssystem OpenWRThttps://wiki.freifunk.net/OpenWrt. WLAN-Hardware mit OpenWRT gibt es ab 22€. Ein solcher Router stellt einen Hotspot her, der im Normalfall die Daten über ein VPN an den Uplink von Freifunk in Darmstadt sendet. Dafür kann ein bestehender Internetzugang genutzt werden; durch das VPN ist das Netz lokale Netzwerk des Hotspotbetreibers geschüzt. Zusätzlich kann der Freifunkrouter durch VLAN sicher vom eigenen LAN isoliert werden und mit der richtigen Konfiguration ausschließlich ungenutzte Bandbreite benutzen.
Mesh-Netz
Darüber hinaus können sich Freifunk-Router untereinander vernetzen und ein dezentrales Mesh-Netzhttps://wiki.freifunk.net/Meshing aufspannen. Bei einem Ausfall oder einer Überlastung der Internetverbindung des Hotspotbetreibers kann der Freifunk-Router den Verkehr über Hotspots in der Nähe umleiten. „Nähe“ bedeutet hier die Sendereichweite des WLAN – mit speziellen Richtfunkverbindungen lassen sich Entfernungen von bis zu 20 km überbrücken.
Das Mesh-Netz ist für private Hotspotbetreiber interessant, da es die Internetverbindung des Freifunks im Störfall aufrechterhalten kann. Im Gegensatz zum analogen Telefon verfügen die meisten Backbones seit der Umstellung auf VDSL über keine Notstromversorgung. Bis 2018 werden alle Telefone auf VoIP umgestellt werdenhttp://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/festnetz-zu-voip-was-man-zum-wechsel-wissen-muss-a-1016830.html, dann fallen Internet und Telefon im Falle eines Stromausfalls weg, selbst dann, wenn die Kunden ihren eigenen Router mit einer Batterie ausstatten.
Das Freifunknetz weckt die Hoffnung auf eine ausfallsichere Internetversorgung auch im Störfall. Für einen flächendeckenden Stromausfall ist dieses Netz jedoch nicht ausgelegt. Auch ist es technisch äußerst kompliziert, im Fehlerfall das eigene LAN und Telefon über das Freifunknetz umzuleiten. Freifunk zur Verbesserung der Ausfallsicherheit ist langfristig eine Perspektive, aber zunächst einmal geht es darum, Internetlücken zu schließen. Mit Hilfe des Mesh-Netzes ließen sich auch abgelegene Orte schnell und kostengünstig mit WLAN versorgen.
Weiteres Vorgehen
RK-Stadtverordneter Udo Stumpf erläuterte, ehrenamtlich ein Konzept zu erarbeiten, wie städtische Gebäude mit Internetanschluss in allen Stadtteilen eingebunden werden können. Dieses Konzept wird dann nach Klärung der Örtlichkeiten den Parlamentariern bereitgestellt. Es werden vorzugsweise städtische Gebäude betrachtet, die bereits einen DSL-Anschluss haben und mit nachgerüstetem Router als HotSpot freies WLAN anbieten könnten. Zusätzlich machen weitere Standorte beim Gewerbe und freiwilligen Privatanbietern zur Schließung der WLAN Lücken Sinn. Interessenten sind herzlich willkommen.
Der RK-Fraktionsvorsitzende Jörg Rupp erläuterte, dass der Reinheimer Kreis im Rahmen seiner parlamentarische Arbeit bereits im November 2016 einen Antrag für Freies WLAN in Reinheim gestellt hat, der von den Fraktionen nach Diskussionen letztlich für gut befunden wurde und demnächst zur Entscheidung an steht. Das vom Reinheimer Kreis ausgearbeitete Konzept kann dann Grundlage dieser Entscheidung sein.
Das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft) hat zum Thema Störerhaftung im April eine Presseerklärung herausgegeben.
Halle liebe Leser,
genau dies wurde in unserer Veranstaltung „Freies WLAN für Reinheim“ herausgestellt!
Diese Störerhaftung ist natürlich einem bekannten Rechtsanwalt der Genossen ein Dorn im Auge. Jetzt muss auch er eingestehen, dass seine Ausführungen dazu eine Farce waren. Wir werden die WLAN – Freischaltung weiterhin in den politischen Gremien voran bringen.
Dafür steht der Reinheimer Kreis! Werner Göckel, Vorsitzender