Die Kommunalaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat Probleme festgestellt. Es sei nicht zulässig ist, dass der Stellenplan und der Ansatz der Personalaufwendungen im städtischen Haushalt voneinander abweichen. Das ist dummerweise aber in Reinheim mehrmals der Fall.
„Das bedeutet, dass der Stellenplan das Papier nicht wert ist auf dem er geschrieben steht.“, sieht sich Jörg Rupp, Fraktionsvorsitzender des Reinheimer Kreises bestätigt. Denn die Kommunalaufsicht weist ebenfalls darauf hin, dass die zusätzlichen Stellen nur dann besetzt werden können, wenn entsprechende Deckungsmittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
Eigentlich eine Binsenwahrheit, ohne Moos nix los. Während er Haushaltsberatungen hatte Bürgermeister Hartmann aber argumentiert, es seien alle Haushaltsansätze notwendig und keine Einsparungen, wie z.B. vom Reinheimer Kreis vorgeschlagen, möglich. Wie sollten denn nach Meinung des Magistrats diese Stellen bezahlt werden? Es wird ihr Geheimnis bleiben.
Die Kommunalaufsicht kündigt an, diesen Sachverhalt in die Haushaltsprüfung einzubeziehen und künftig auf die genauere Beachtung der Haushaltsgrundsätze hinzuweisen, nicht zuletzt weil dadurch die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit beeinträchtigt seien.
Genau darauf habe er selbst gemeinsam mit der FDP bereits während der Haushaltsberatungen wiederholt hingewiesen, so Rupp. „Dennoch hat die Koalition auf Anraten des Bürgermeisters hin etwas eigentlich Unzulässiges beschlossen.“
„Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht ist eine deutliche Rüge.“, so Rupp. „Es zeigt sich erneut, dass bei weitem nicht alles gut ist, was in Reinheim zum Glänzen gebracht wird.“
Ein guten Abend,
ich habe den Bericht der bezüglich der Problematik in Reinheim gelesen, dass Stellenplan und Personalaufwendungen im städtischen Haushalt voneinander abweichen. Es ist für mich unfassbar, sollte dies so stimmen.
Meine Frage an den Reinheimer-Kreis ist, welche Konsequenzen hat dies nun für Reinheim bzw. für den Haushalt und dem Mehrheitsbeschluss?
Wenn dem so ist – wie Sie schreiben – dass die SPD und Grüne dies in unzulässiger Weise beschlossen haben, müsste dies auch in der STVV am 21.03.17 doch angesprochen werden, dass die Kommunalaufsicht dies bemängelt hat.
Meine zweite Frage wäre, wie kann ein Magistrat so etwas durchgehen lassen? Der BGM möchte dies zwar, aber es gibt doch mehrere Mitglieder anderer Parteien im Magistrat. Hatten diese es nicht bemerkt? Es zeigt mir auch, dass die Fraktionsmitglieder der SPD und der Grünen hier überfordert sind, um dies selbst im Vorfeld der Haushaltsberatung abzuklären. Also machen diese nur was der Bürgermeister so durchführen möchte. Dies ist eine unmögliche Angelegenheit.
Laut Antwort der Kommunalaufsicht wird sie zwar dahingehend wirken, dass die beiden Teile des Haushalts künftig besser übereinstimmen, um Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sicherzustellen, eine Korrektur des Haushaltes 2017 sei aber aus Verhältnismäßigkeitsgründen nicht angezeigt.
Im Haushalt 2017 wird sich also zwar nichts tun. Es muss sich aber die Praxis für die künftigen Haushalte ändern. Was Hartmann seit Jahrzehnten gemacht hat, geht so nun nicht mehr.
Das Thema Haushalt steht am 21.03.2017 nicht auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung und kann deshalb auch dort nicht angesprochen werden. Wir werden das aber spätestens im Oktober/November tun, wenn es um den Haushalt 2018 geht.
Die Antwort auf die Frage „Wie kann ein Magistrat so etwas durchgehen lassen?“ ist ganz einfach: SPD und Grüne haben in diesem Gremium wie in der Stadtverordnetenversammlung die Mehrheit. SPD und Grüne haben mit ihrer Stimmenmehrheit immer dafür gesorgt, das sich nichts ändert – auch wenn von rechtlicher Seite einiges dafür spricht. Wie wir bei den Beratungen zum Haushalt 2017 gesehen haben, lehnen sie Anträge der Opposition sogar dann ab, wenn eindeutig klar ist, dass sie einen Fehler im Haushalt korrigieren. Ein Beispiel sind die „Personalaufwendungen“ für die Feuerwehr, die dann als „Aufwandsentschädigungen“ bezeichnet wurden. Erst nach Haushalts-Beschluss fand die Verwaltung dann heraus. dass es sich dabei um „Zahlungen an die Berufsgenossenschaft“ handele, plus, weil diese nicht den gesamten angesetzten Betrag abdecken, „sonstige Personalausgaben“, die uns bisher nicht näher erklärt worden sind.
Hallo Her Rupp,
Danke für Ihre Antwort.
Trotz, dass es keine große Sache ist finde ich es schade keine Reaktion in der STVV herbei führen zu können. Schummeleien der SPD sollten doch dort zur Sprache kommen, damit dies in der Öffentlichkeit Beachtung findet.