Jahresabschlüsse 2012 und 2013 der Stadt Reinheim;
hier: Verlustausweis von 101.230 €; unsere Fragen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Prüfbericht des Revisionsamtes zum Jahresabschluss zum 31.12.2012 steht auf Seite 21:
Bei einem der verkauften Grundstücke wurde nur deshalb ein Buchgewinn erzielt, weil das falsche Grundstück in Abgang gestellt wurde. Statt des tatsächlich verkauften Bauplatzes (Buchwert 101.230,– €) wurde ein Fahrweg mit einem Buchwert in Höhe von 303,60 € in Abgang gestellt. Der gebuchte Gewinn in Höhe von 43.767,73€ (der Kaufpreis betrug 44.071,33 €) ist also tatsächlich nicht entstanden; vielmehr entstand ein Buchverlust in Höhe von 57.158,67 €.
Das wurde im Jahresabschluss 2013 entsprechend der Mahnung des Revisionsamtes (Wir haben berichtet) korrigiert.
Im vom Magistrat beschlossenen und vorgelegten Jahresabschluss 2013 der Stadt Reinheim findet sich nun auf Seite 212 in Nr. 26 „Außerordentliche Aufwendungen“ im Konto 7941000 (siehe Anhang) eine Position, in der ein Verlust „aus dem Abgang von Sachanlagen“ u.a. mit dem Verkauf eines Grundstückes Ernst-Reuter-Straße in Höhe von 101.230 € ausgewiesen ist.
Dazu fragen wir Sie:
- Um welches Grundstück bzw. um welche Grundstücke handelt es sich hier? Bitte geben Sie neben der Grundstücksbezeichnung auch die jeweilige Postadresse an, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Bitte geben Sie auch die jeweiligen Größen der Grundstücke in Quadratmetern an.
- Aus welchen Gründen wurde dies hier fehlerhaft verbucht?
- Zu welchen Quadratmeterpreisen wurden die Grundstücke verkauft und welche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrates liegen dem zugrunde?
- Wie errechnete sich der Buchwert in Höhe von 101.230 €?
- Wie errechnete sich der letztlich erzielte Verkaufswert in Höhe von 43.767,73 €?
- Wie ist der Unterschied zwischen beiden Beträgen zu erklären?
- Wie wollen Sie sicherstellen, dass solche Fehler künftig nicht mehr auftreten können?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Göckel Jörg Rupp
Stadtrat Fraktionsvorsitzender