Freies WLAN

Der Reinheimer Kreis setzt sich erneut für die Einrichtung freien WLANs in Reinheim ein. In einem Antrag zur Stadtverordnetenversammlung schlägt der RK vor, das Angebot des Landkreises in Anspruch zu nehmen und an publikumsstarken Plätzen im Stadtgebiet freies WLAN einzurichten oder einrichten zu lassen.

Hintergrund ist, dass der Landkreis Darmstadt Dieburg bis zum 31.3.2017 pro Stadt/Gemeinde einen einmaligen Zuschuss von bis zu 1.500 € zur Verfügung stellt, wenn diese damit erste Schritte zu einem kommunalen, kostenfreien WLAN-Netz unternehmen. Dieses Angebot soll auch Reinheim nutzen.

Der RK schlägt als Standort des WLANs z.B. den Bereich Cestasplatz oder den Stadtpark vor. Möglich wäre auch das alte Bahnwärterhäuschen (Museumsstellwerk), da dort viele Menschen auf den Bus warten. Dies sind nur 3 von vielen Beispielen im Stadtgebiet Reinheims, wo ohne großen Aufwand „freies WLAN“ durch die Stadt zur Verfügung gestellt werden könnte.

Als Partner mit Erfahrung im Aufbau kostengünstiger WLAN Netze schlägt dfer RK die kostengünstige Initiative Freifunk Darmstadt vor. Der Vorteil an diesem Angebot ist, das hier jederzeit private Haushalte mitwirken können ohne dass diesen Kosten entstehen.

Jörg Rupp

One thought on “Freies WLAN

  1. Der Antrag liegt nun zur Beratung im Ausschuss und es haben sich Stimmen zu Wort gemeldet, die sich auf das EuGH Urteil vom September 2016 zum Thema „Freies Wlan“ berufen. Hier Näheres zu diesem Urteil:

    Bericht der ZDF Sendung „heute“

    Analyse dieses Urteils durch einen Richter

    Mein Fazit: Wie deutlich im Urteil zu lesen, ist der Anbieter nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Diese unter den Reinheimern Parlamentariern geisternde Angst ist also passé. Wie sonst käme der Landkreis auf die Idee, freie Wlans in den Kommunen zu fördern. Gleichwohl fordert das EuGH einen Passwortschutz für das Wlan, welches dann eben nicht mehr so frei wäre.

    Hier ist nun der deutsche Gesetzgeber gefordert, der diese Freistellung von der Störerhaftung auch ohne vom EuGH geforderten Passwortschutz regeln muss.

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