Versteck spielen?

Als Kinder haben wir gerne „Verstecken“ gespielt, einer musst die Augen zuhalten und bis „zehn“ zählen, und in dieser Zeit durften sich die anderen Kinder verstecken.

Warum spielt aber die Bürgermeister mit dem Stadtparlament „verstecken“?

Nun,  das Parlament hat Ende November eine neue „Geschäftsordnung“ beschlossen, also ein Regelwerk, nach dessen Ausführungen die Arbeit eben dieses Gremiums von statten gehen soll. Soweit, so gut.

Der Bürgermeister hatte mit der Kommunalaufsicht Kontakt aufgenommen, und diese hat Einwände gegen die neuen Bestimmungen angemeldet. Nun hätte man erwartet, dass eben diese Einwände konkretisiert werden. Dann hat man eine Grundlage  um zu sagen, dieses können wir rausstreichen, jenes können wir umformulieren, damit es rechtlich Bestand haben kann.  Wir wissen nicht, was die Kommunalaufsicht gesagt hat, eine erste Einschätzung war grob negativ, aber welche Änderungen nun falsch sein sollten , wurde nicht aufgezählt.

Nun hat der Bürgermeister formal Widerspruch gegen den Beschluss des Parlamentes eingelegt. Und das OHNE Begründung!

Das Parlament muss nun im Januar wieder zusammenkommen, und die Geschäftsordnung neu beraten. Wenn dann immer noch keine Begründung auf dem Tisch liegt, fällt eine neue Beratung recht schwer. Was soll man da ändern, wenn man nicht weiss was geändert werden muss?

So geht „Versteck spielen“ für Erwachsene.

Man kann auch sagen, rauszögern, verschleppen, aussitzen, oder was einem da noch so schöne Worte einfallen.

 

 

 

 

 

Wolfgang Krenzer

4 thoughts on “Versteck spielen?

  1. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, waren doch die Beteiligten gar nicht daran interessiert, eine Begründung zu erhalten.
    Haben nicht Bürgermeister, Stadtverordnetenvorsteher, SPD- und Grünen-Fraktion mehrfach vorgeschlagen, die Anträge zunächst juristisch durch die Kommunalaufsicht zu prüfen?
    Und waren nicht die Befürworter der Anträge diejenigen, die kein Interesse an einer Überprüfung hatten?

    Jetzt wird sich gewundert, dass die keine Begründung erhalten. Diese hätten sie längst bekommen können. Aber sie konnten es kaum abwarten, ihre politischen Mehrheiten zu nutzen. Egal welche juristischen Einwände es gäben möge. Diese könnten ja noch im Nachhinein eingebracht werden.
    Wirklich seriös wirkte eine solche Herangehensweise bereits von Beginn an nicht.

    Nicht der Bürgermeister hat hier den Schwarzen Peter. Er hat doch in der Stadtverordnetenversammlung mit offenen Karten gespielt und nicht nur das Statement der Kommunalaufsicht sondern auch sein weiteres Vorgehen angekündigt.
    Allerdings wollte niemand auf ihn hören.
    Sogar von „Belehrungen“ war die Rede. Nun, wenn die Initiatoren und Befürworter der Anträge alles besser wissen, dann brauchen sie auch keine weiteren Hinweise des Bürgermeisters.

    2015 ist Bürgermeisterwahl.
    2016 ist Kommunalwahl.

    Dann werden wir Wähler diesem bunten Treiben wieder ein Ende setzen.

  2. SPD und Grüne hatten vier Wochen Zeit, die Dinge juristisch zu prüfen. Warum fällt das denen erst am Tage der Sitzung ein? Warum haben sie in den Diskussionen um das Thema nicht mitgewirkt?

    Was sagst Du denn inhaltlich zu den Änderungen, „Schlappi“?

  3. Mir kommt das ganze spanisch vor.
    Da wenden sich SPD-Mitglieder von der eigenen Partei ab, weil der langjährige und anerkannte Bürgermeister nominiert wurde, und seit dem spielen die verrückt und verbrüdern sich mit allem und jedem, der daherkommt.
    Ich kann die nicht ernst nehmen.
    Der Bürgermeister hat die Kommunalaufsicht gefragt und die hat wenig davon gehalten.
    Wurde nicht sogar von einem „Reinheimer Landrecht“ gesprochen?

    Leute hier zufragen, was sie inhaltlich davon halten, ist doch sinnfrei, wenn es nicht rechtens ist.

    Es interessiert die Antragsteller doch nicht, wie der Bürgerneister sein Handeln begründet.
    Die wollen doch nur ihr Ding durchziehen.

  4. § 63
    Widerspruch und Beanstandung
    (1) Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Über die strittige Angelegenheit ist in einer neuen Sitzung der Gemeindevertretung, die mindestens drei Tage nach der ersten liegen muss, nochmals zu beschließen.

    (2) Verletzt auch der neue Beschluss das Recht, muss der Bürgermeister ihn unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Beschlussfassung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung beanstanden. Die Beanstandung ist schriftlich zu begründen. Sie hat aufschiebende Wirkung. Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung mit der Maßgabe, dass ein Vorverfahren nicht stattfindet. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben die Gemeindevertretung und der Bürgermeister die Stellung von Verfahrensbeteiligten. Die aufschiebende Wirkung der Beanstandung bleibt bestehen.

    (3) Abs. 1 gilt entsprechend für den Beschluss eines Ausschusses im Falle des § 62 Abs. 1 Satz 3. In diesem Fall hat die Gemeindevertretung über den Widerspruch zu entscheiden.

    (4) Unterlässt es der Bürgermeister, innerhalb der ihm eingeräumten Fristen einem Beschluss der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses zu widersprechen oder einen Beschluss der Gemeindevertretung zu beanstanden, so gelten Abs. 1 bis 3 entsprechend für den Gemeindevorstand. Widerspruchs- und Beanstandungsfrist beginnen für den Gemeindevorstand mit Ablauf der entsprechenden Fristen für den Bürgermeister. Erhebt die Gemeindevertretung gegen die Beanstandung Klage, so ist an Stelle des Bürgermeisters der Gemeindevorstand am verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt.

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