Ein Blick ins Gesetz

…erspart dummes Geschwätz, so eine alte Juristenweisheit. Dass aber auch hier ein Körnchen Wahrheit drinsteckt, sieht man an der Behauptung der SPD, die Gesetzeslage in Punkto Buslinie sei eindeutig:

„Es sei illegitim von den Kommunen die Finanzierung des Bus- und Bahnverkehrs zu fordern. Für die bedarfsgerechte Abwicklung des öffentlichen Nahverkehrs sei ausschließlich der Landkreis beziehungsweise die DADINA zuständig.“

zitiert  man sich selbst bei den Reinheimer Genossen. Schauen wir doch mal rein ins Gesetz: Wie könnte es heissen? ein Gesetz über den ÖPNV ? na ? ÖPNVG natürlich! Treffer:

Dort schauen wir in §5 und dann Absatz 2 der da heisst:

(2) Die Aufgabenträger stellen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen des betreffenden Nahverkehrsplanes nach § 14 sicher.

Wir sehen hier das Wort „ausreichend“ und dann erinnern wir uns an unsere Schulzeit zurück. Wenn wir eine „ausreichend“ als Bewertung bekommen haben, waren wir unglücklich, wenn es unser Lieblingsfach war, und glücklich wenn es unser Horrorfach war.

Ausreichend heisst gerade das Einfachste. Lebensnotwendigste, wie zum Beispiel das Wohnen und Essen für Sozialhilfeempfänger. Aber kein Luxus, kein „nice to have“. Die SPD behauptet aber in Gesetz stünde „bedarfsgerecht“. Das ist genau nicht der Fall.  Bedarfsgerecht ist eben mehr. Eine Buslinie, die nach Darmstadt fährt ist ausreichend. Ein Schnellbus dagegen wäre bedarfsgerecht.

Mit Dank an Herrn Jeromin von der FDP, der dieses herausgefunden hat.

 

 

Reinheimer Kreis

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