Reden verboten!

Das Reinheimer Stadtparlament, es heisst in Wirklichkeit „Stadtverordnetenversammlung“, hatte im November letzten Jahres eine Art  „Resolution“ zum Thema „Freihandelsabkommen TTIP“  verabschiedet. Dieses Verhalten wird nun für „rechtswidrig“ erklärt. Die Parlamentarier befürchteten damals negative Folgen für die Kommunale Selbstverwaltung, falls das Abkommen, so wie es sich zur Zeit dastellt, Wirklichkeit werden  sollte.

Wörtlich hiess es:  Das Reinheimer Stadtparlament beauftragt den Magistrat, den Hessischen und Deutschen Landkreistag aufzufordern, sich für die Umsetzung dieser Grundsätze einzusetzen und in diesem Sinne bei der Bundesregierung als auch bei der EU- Kommission zu intervenieren.

Die angesprochen Grundsätze waren vorher definiert worden. Viele Städte und Gemeinden haben ähnliche Anträge gestellt und die Parlamentarier im Bundestag müssen nun ihren Parteisoldaten und Wahlhelfern zuhause Rechenschaft ablegen, und werden häufig nach ihrer Meinung gefragt.

Jetzt hat der „Wissenschaftliche Dienst“ des Bundestages herausgefunden, dass diese Beschlüsse oder Resolutionen „rechtswidrig“ seien. Über „allgemeinpolitische Dinge“ hätten Kommunalparlamente keine Beschlusskompetenz.

Wirklich neu ist diese Meinung nicht, schreibt doch die HGO (die Hessische Gemeindeordnung)  vor, dass die Stadtverordnetenversammlung nur dann zuständig ist, wenn die Angelegenheit der Stadt oder Gemeinde zugewiesen wurde. Wie beispielsweise den Haushalt der Stadt beschliessen.

Lesen Sie hier den Artikel in der „Zeit“

Hier der Original Text des Antrages von SPD / B90-Die Grünen

1. Die Stadtverordneten des Reinheimer Stadtparlaments befürchten, dass das derzeit von der EU- Kommission verhandelte Transatlantische Freihandels- abkommen mit den USA (TTIP), sowie das Abkommen mit Kanada (CETA) negative Folgen für die Kommunale Selbstverwaltung haben könnte und fordern daher von den Verhandlungspartnern die Beachtung folgender Grundsätze:

a) Das  Freihandelsabkommen darf Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards und Arbeitnehmerrechte nicht gefährden.

b) Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Die Stadtverordneten lehnen eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels im Bereich der Daseinsvorsorge, wie z.B. im Bereich der Kulturförderung, der Gesundheit, sozialer Dienstleistungen, Abwasser- und Müllentsorgung, die des öffentlichen Nahverkehrs oder der Wasserversorgung ab. Bisherige EU- Vereinbarungen zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen dürfen durch das Abkommen nicht beeinträchtigt werden.

c) Es darf keinen direkten oder indirekten Zwang zu weiterer Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen geben.

d) Im Bereich der öffentlichen Vergabe und Beschaffung dürfen soziale und ökologische Vergabekriterien und ihre mögliche Erweiterung nicht in Frage gestellt werden. Unternehmen, die öffentliche Aufträge bekommen wollen, müssen auf Einhaltung der jeweiligen Vergabekriterien, wie etwa die Tariftreue, verpflichtet werden können.

e) Die weiteren Verhandlungen sind mit größtmöglicher Transparenz zu führen. Die Verhandlungsdokumente sind offen zu legen.

f) Spezielle Schiedsgerichte, vor denen Unternehmen Regierungen wegen ihrer Gesetzgebung verklagen können, werden abgelehnt. Der ordentliche Rechtsweg bleibt die einzige Möglichkeit, Streitigkeiten juristisch zu klären.

2. Das Reinheimer Stadtparlament beauftragt den Magistrat, fordert den Hessischen und Deutschen Landkreistag aufzufordern, sich für die Umsetzung dieser Grundsätze einzusetzen und in diesem Sinne bei der Bundesregierung als auch bei der EU- Kommission zu intervenieren.

3. Abkommen, welche diesen Grundsätzen nicht entsprechen, lehnt die Reinheimer Stadtverordnetenversammlung ab.

 

 

Wolfgang Krenzer

2 thoughts on “Reden verboten!

  1. Waren es nicht gerade diese 2 Fraktionen, die dem Reinheimer Kreis wiederholt vorgeworfen haben mit Anträgen gegen die HGO zu verstoßen? Sollte das nicht laut dem Herrn Bürgermeister nicht genauso schlimm sein, wie bei Rot über die Ampel zu fahren?
    Der Antrag ist natürlich trotzdem gut und richtig.

  2. Die Idee zu der geplanten Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA ist nicht neu; sie wird von Regierungen, Unternehmen und Wissenschaftlern schon seit mehreren Jahren erörtert. Im Juni beginnt die 9. Verhandlungsrunde über das Abkommen zur „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ – kurz TTIP genannt –, welche von Europäischer Union und amerikanischer Regierung durchgeführt wird.
    Doch liegt ein solches Abkommen auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks? Als aufmerksame Konsumenten befürchten manche den Abbau des Verbraucherschutzes und damit größere Risiken. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hoffen auf gut bezahlte, durch wachsenden Export gesicherte Arbeitsplätze, fürchten aber zugleich den Abbau von Mitbestimmungsrechten. Patienten hoffen auf den leichteren Zugang zu innovativen Arzneimitteln. Und Umweltschützer beschwören die Gefahr von schädlichen Techniken zur Energiegewinnung wie Fracking.

    (Auszug aus einer Einladung zu einem Seminar mit dem Titel: TTIP – In wessen Interesse? Vor– und Nachteile der TTIP in Europa und den USA)

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