.. so äusserten sich der Bürgermeister, sowie der Fraktionschef der Sozialdemokraten Schäfer über die neue Geschäftsordnung des Stadtparlamentes.
Wir wollen hier nicht um den heissen Brei herum reden:
Lesen Sie hier einfach selbst in kursiv was wirklich neu ist:
Die Ausschüsse können Vertreter/innen derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.
Bürger/innen können in der Regel vor Ausschuss-Sitzungen Fragen stellen.
Stadtverordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Stadtverordneten.
Die/der Vorsitzende muss auf Antrag von mindestens einem Viertel der Stadtverordneten unverzüglich eine außerordentliche Sitzung einberufen, wenn der Verhandlungsgegenstand in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fällt.
Die Ladung soll sämtliche Beratungsunterlagen zu den auf der Tagesordnung verzeichneten Beratungsgegenständen enthalten.
Die Stadtverordneten können zwischen drei Varianten der Übermittlung von Dokumenten wählen:
1. Sämtliche Unterlagen werden in Papierform übermittelt.
2. Alle Unterlagen mit einem Umfang von mehr als 20 Blatt oder mit ungewöhnlichen Maßen, darunter insbesondere Bebauungspläne und der Haushaltsentwurf, sind in Papierform zu übermitteln. Alle Unterlagen in A4-Form und mit weniger als 20 Blatt werden elektronisch übermittelt.
3. Sämtliche Unterlagen werden elektronisch übermittelt.
Eingeladen zur Teilnahme an der Sitzung werden auch die/der Bürgermeister/in, alle Stadträtinnen und Stadträte und die Mitglieder der Ortsbeiräte.
(4) Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag sollen 14 Tage und müssen mindestens 7 Tage liegen.
Beschlüsse, welche in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, sollen nach Wieder-herstellung der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, soweit dies angängig ist. Darüber berät die Stadtverordnetenversammlung in nicht-öffentlicher Sitzung.
Der Magistrat nimmt an den Sitzungen teil. Er muss jederzeit zu dem Gegenstand der Verhandlung gehört werden. Nach einer Äußerung des Magistrats ist die Debatte zum laufenden Tagesordnungspunkt neu eröffnet. Jede/r Stadtverordnete kann sich erneut äußern, auch wenn er/sie zuvor gesprochen hat.
In der Haushaltssitzung hat jede Fraktion ein Rederecht von 30 Minuten. Die Redezeitbegrenzung aus Abs. (7) gilt nicht.
Alle Teile des Ortsrechts, wie Satzungen, Geschäftsordnungen, Richtlinien und allgemeine Hinweise werden den Stadtverordneten vollständig und ohne Ausnahme gesammelt
im Ratsinformationssystem der Stadt Reinheim zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht die Geschäftsführung des Magistrats betreffen.
(2) Alle Veränderungen des Ortsrechts werden den Stadtverordneten innerhalb einer Woche zugeleitet. Ein Verzeichnis aller neu in das Ratsinformationssystem der Stadt Reinheim eingestellten