Erneuerung Rad- und Fußweg auf dem Alten Bahndamm zwischen Am Schwimmbad und Reinheimer Teich
Der Magistrat wird beauftragt, den offiziellen Rad und Fußweg zum Reinheimer Teich – Streckenführung alte Bahntrasse Richtung Groß Zimmern – auf seine Sicherheit und Nutzbarkeit zu überprüfen und zeitnah eine Instandsetzung zu veranlassen. Die dafür benötigten Haushaltsmittel in Höhe von zunächst 500.000 Euro sind in den Haushalt 2018 einzustellen.
Sachverhalt/Begründung:
Die Oberflächenbeschaffenheit vom Rad und Fußweg auf dem alten ehemaligen Bahndamm Richtung Groß Zimmern, ist durch Baumwurzeln, Umwelt.-und Natureinflüsse, falsche/verbotene Nutzung und durch die schon erhebliche Nutzungsdauer sehr in Mitleidenschaft gezogen. Die meisten Naherholungssuchenden, kommen zu Fuß, Rad oder Auto über die Straße am Sportzentrum. Gerade kleine Kinder mit Rad, Personen mit Rollator, aber vor allem Rollstuhlfahrer haben auf dem oben genannten Weg so Ihre Mobilitätsprobleme. Als Hauptzubringer zum Reinheimer Naherholungsgebiet ist hier dringend eine Verbesserung erforderlich.
Schatten für den Spielplatz: Sonnensegel Spachbrücken
Für den Kinderspielplatz Orscheläcker und den Wasserspielplatz Dilsbach in Spachbrücken sind Beschattungsmaßnahmen vorzusehen. Dies kann z. B. in Form von je einem Sonnensegel pro Spielplatz vorgenommen werden.
Es sind Kosten in Höhe von 6.000 EUR in den Haushalt 2018 einzuplanen
Begründung:
Die beiden Spielplätze sind sehr stark durch Kleinkinder frequentiert. Da die Spielplätze mit jungen Bäumen bepflanzt wurden, ist erst in paar Jahren mit einem ausreichenden Schattenwurf zum Schutz der spielenden Kleinkinder zu rechnen. Deswegen hält es der Ortsbeirat Spachbrücken für geboten, für ausreichenden Schutz der spielenden Kleinkinder zu sorgen, was von der Stadtverordnetenversammlung unterstützt werden sollte. Gerade unter den heutigen Klimagegebenheiten, z.B. den hohen Ozonwerten, ist eine Beschattung von Plätzen mit spielenden Kindern unabdingbar.
Halbe Stelle „Sozialberatung“ im Sozialamt schaffen
Im Stellenplan 2018, Teil B, 31501 Sozialamt wird eine halbe Stelle „Sozialberatung“ in Entgeltgruppe 8 geschaffen.
Sachverhalt/Begründung:
Die bisherige Stellenausstattung des Sozialamtes reicht nicht aus, die wachsenden Aufgaben des Amtes zu bewältigen. Insbesondere werden weitere Kapazitäten in der Sozialberatung benötigt.
Elektromobilität zur Erweiterung der vorhandenen Stromtankstellen.
Der Magistrat wird beauftragt, ohne Bezug auf ein schon gesetztes Produkt, den Erwerb von Elektrofahrzeugen in allen Bereichen des städtischen Fuhrparks zu prüfen und ggf. umzusetzen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplan 2018 einzuplanen.
Sachverhalt/Begründung:
Die Zeit ist gekommen, verbrauchte um nicht klimaneutrale Zukunftsanschaffungen zu verhindern. In Zusammenarbeit z.B. mit der Firma StreetScooter als Tochtergesellschaft der Deutschen Post AG, könnte Reinheim zusammen mit den Starterkommunen einen zukunftsweisenden und ökologischen Weg bestreiten. Ob Direktkauf oder Leasing, ist hierbei nur eine Frage der Haushaltsführung. Die Fahrleistungen dieser Fahrzeuge sind vollkommen ausreichend (auch bei Wintertemperaturen ) um z.B. das kleine Müllsammelfahrzeug, ein Dienst Pkw oder sogar einen PickUp kostengünstig zu erwerben/leasen. Zuschussanträge bei Kreis/Land/Bund und dem örtlichen Energieversorger können jederzeit gestellt werden.
Änderung Teilhaushalt 05/31501 Allg. Sozialverwaltung
Die Personalaufwendungen im Teilhaushalt 05/31501 Allg. Sozialverwaltung werden um 30.000 Euro und die Versorgungsaufwendungen um 9.000 Euro angehoben.
Sachverhalt/Begründung:
Die Schaffung einer halben Stelle „Sozialberatung“ muss auch im Ergebnishaushalt 2018 berücksichtigt werden.
Neubebauung des städtischen Grundstücks -Teichweg 17 – in Reinheim
Text: Der Magistrat wird gebeten, das städtische Grundstück ?Teichweg 17? in Reinheim mit einem Neubau in Eigenregie zu bebauen. Es wird angestrebt, günstige bezahlbare Wohnungen in verschiedenen Größen zu einem unter dem Marktwert liegenden Mietpreis nach den öffentlichen Vorgaben der KfB zu bauen.
1. Die Detailberatung erfolgt im Bauausschuss.
2. Es sind Fördergelder durch die Verwaltung rechtzeitig vorher zu beantragen und
3. einen ortsansässigen Architekten mit der Ausarbeitung eines möglichen Entwurfs zu beauftragen.
4. Das Baufenster soll maximal ausgenutzt werden und die Stellplatzsatzung der Stadt nur eingeschränkt gelten.
Für die für den Hochbau erforderlichen Planungen und den Abriss des Gebäudes werden im Haushalt 2018 eingestellt.
Begründung:
Nachdem schon mehr als ein Jahr ergebnislos durch den Magistrat versucht wurde, einen öffentlichen Bauträger für diese Baumaßnahme zu finden, ist es eine vordringliche Aufgabe der
Politik, nun endlich wirksam für Abhilfe zu sorgen. Wenn die bisher angesprochenen Bauträger kein Interesse haben, muss die Stadt das Grundstück selbst bebauen, um soziale Aspekt der Wohnraumversorgung verwirklichen zu können. Beispiele für eine solche Eigeninitiative der Stadt finden in Nachbarkommunen.
Der Reinheimer Kreis möchte hiermit ein Umdenken der Reinheimer Politiker anstoßen.
Absenkung der Grundsteuer A und B auf 375 v.H.
Der Steuersätze für die Grundsteuer A und B werden auf 375 v.H. festgesetzt.
Sachverhalt / Begründung:
Die Anhebung der Grundsteuer 2016 und die gute konjunkturelle Lage haben zu erheblichen Mehreinnahmen der Stadt Reinheim geführt, sodass die hohe Belastung der Reinheimer Bürgerschaft nun wieder gemildert werden kann.
Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden pauschal um 800.000 Euro abgesenkt.
Sachverhalt / Begründung:
Die Ergebnisse der vergangenen Haushaltsjahre zeigen, dass der Haushaltsausgleich auch durch pauschale Minderausgaben im Haushalt erreichbar ist, zumal die geplanten Aufwendungen gegeneinander deckungsfähig sind, also keine Engpässe zu befürchten sind. Die pauschale Absenkung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gewährleistet eine sparsame Verwaltungsführung, ohne die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger und Vereine anzutasten.
Die Anhebung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 2015 bis 2018 um rund 30% ist nicht angemessen und kann laut der letzten verfügbaren Jahresabschlüsse auch gar nicht umgesetzt werden.